AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. MINE’S Gebäudedienste e.U. – 1220 Wien, Cherubinistraße 23 / 1 – +43(0)676/9334493 – office@mines.at – FN457128y

 

1. ALLGEMEINES

Das Unternehmen bietet die angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden/Auftraggeber.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MINE´S Gebäudedienste e.U. und dem Kunden/Auftraggeber. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. nach Bestätigung des Auftrages gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, wie allgemeine Vertragsbedingungen der Geschäftspartner und Kunden, werden keinesfalls Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von unserer Geschäftsleitung schriftlich zugestimmt.

 

2. BESTIMMUNGEN und GEWÄHRLEISTUNG

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und nach Unterzeichnung verbindlich sind. Alle getätigten Leistungen werden sachgerecht durchgeführt.

Hausbetreuung: Die Reinigungsarbeiten (Stiegenhausreinigungen) werden im Sinne der wöchentlichen Hausbetreuung erledigt. Der Leistungsumfang erfasst nur die Reinigung von normaler Verschmutzung. Nicht wasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersionen, Wachs, Klebereste etc. die nicht mit einem üblichen Allzweckreiniger entfernbar sind, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden, so können diese Leistungen nur als Regiebasis verrechnet werden. Sonstige Reinigungen wie die Entfernung von Grobverschmutzungen nach Professionisten, Handwerkern, Fäkalien etc. sowie die Entfernung von Gegenständen, Kartonagen udgl. werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

Während länger andauernden Umbauarbeiten wird empfohlen das Reinigungsintervall auf zweimal pro Woche zu erhöhen, um die Schmutzbelastung im Stiegenhaus für Eigentümer und Mieter gering zu halten sowie den Reinigungsstatus zu wahren. Gerne wird nach der Vollendung der Umbauphase ein unentgeltliches Angebot einer Grundreinigung (Stiegen, Geländer, Entfernung von überschüssigen Malerresten, udgl…) unterfertigt. Falls Verkehrsflächen und Räume durch Dritte verstellt werden oder nicht zugänglich sind wie z.B. durch Bauarbeiten oder Wohnungsnutzer, besteht kein Anspruch einer Preisreduktion.

Gewissenhafte Reinigungen und sorgfältige Leistungen sind gewährleistet. Falls etwaige Mängel der Leistung festgestellt werden sind diese umgehend (max. nach 2 Werktagen) der Geschäftsführung bekannt zu geben, ansonsten können diese nicht lokalisiert werden.

Die Art der Reinigung wird auf einer detaillierten Kontrollliste dokumentiert und am „schwarzen Brett“ für jedermann sichtlich ausgehängt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Temperaturen um den Gefrierpunkt oder niedriger, die Stiegenhausflächen nur gekehrt und nicht gewaschen werden. Die Kehrung des Gehsteiges und Hofes, wenn diese auch Gegenstand des Vertrages sind, erfolgen nur an niederschlagsfreien Tagen und wird zur Gänze während der Winterzeit ausgesetzt.

Der Auftraggeber liefert, ohne Berechnung, kaltes oder heißes Wasser, sowie Strom für den Betrieb von notwendigen Maschinen außerordentlicher Reinigungsarbeiten.

Sonstige Serviceleistungen: Alle zusätzlichen Leistungen, im Bereich der allgemeinen Sicherheit in Wohngebäuden, werden nach dem Stand der Technik ausgeführt. Bauliche Veränderungen sind von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen. Daher werden nur Sicherheitsmaßnahmen an Oberflächen angeboten, welche ohne Grobverschmutzungen geleistet werden.

Protokolle und Dokumente, die im Zuge einer Objektsicherheitsprüfung ausgestellt werden, werden nur in den Bereichen ausgeführt, welche auch in der Anbotslegung festgehalten wurden. Die Überprüfungen erfolgen in Anlehnung der Ö-Norm B1300 und erfüllen nicht alle Fachbereiche, welche nur von fachspezifischen Professionisten oder Ingenieuren beurteilt werden.

 

3. ENTGELT

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anderes angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Bereich Hausbetreuung ist das festgesetzte Entgelt als Pauschale für das gesamte Objekt anzusehen. Für sonstige Serviceleistungen, die nach Stundenabrechnung oder Tagespauschalen verrichtet werden, gilt die im Angebot bzw. Kostenvoranschlag angeführte Regiebasis. Der aktuelle Stundensatz beträgt im Bereich der Hausbetreuung EUR 40,– exkl. MwSt, für Zusatzleistungen im Bereich der Objektsicherheit EUR 70,– exkl. MwSt.

Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, nicht als gewährleistet anzusehen. Der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen, wie z.B. auf Kundenwunsch gestellte Einschätzungen ohne Besichtigung oder unklaren Angaben der Gegebenheiten, bis zu 20% des festgelegten Entgeltes hinzunehmen. Sollte dies der Fall sein, dass die Kosten überschritten werden, wird der Auftraggeber, soweit möglich, vorab verständigt.

Alle Preise bleiben solange unverändert, bis eine Änderung der Bestimmungen und festgestellten Kostenerhöhungen bzw. gesetzliche Erweiterungen der Sozialabgaben für Gebäudereiniger erhöht wird.

Die Rechnungslegung erfolgt üblicherweise mit dem Abschluss der getätigten Leistung, bei längerfristigen Aufträgen wird eine Teilrechnung unter Absprache mit dem Kunden erstellt und eingefordert. Alle vertraglichen Honorare, wie im Bereich der Hausbetreuung, werden je nach Kalendertag am 15. des Monats, jedenfalls in der 3. Kalenderwoche eines Monats ausgestellt. Bei Zahlungsverzug werden alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung binnen 30 Tagen, werden ohne Verständigung des Auftraggebers, laufende Arbeiten sofort eingestellt.

 

4. LAUFZEIT

Die vertragliche Laufzeit einer Beauftragung im Sinne der Gebäudereinigung wird mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten abgeschlossen. Danach ist die Laufzeit als unbestimmt anzusehen und kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist per Ende eines Monats beendet werden.

Das Unternehmen kann das Vertragsverhältnis zu jedem Monatsende aufkündigen.

 

5. BEREITSTELLUNG

Eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln müssen für alle versperrten Räumlichkeiten, die zu reinigen sind, bereitgestellt werden. Die Schlüssel müssen unentgeltlich zu Verfügung gestellt werden. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des Einzelschlüssels geleistet.

 

6. HAFTUNG

Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, sofern der Schaden durch normale Handhabung bzw. leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei Schäden, die durch gröbere Fahrlässigkeit entstehen, wird dann die Haftung übernommen, wenn diese innerhalb 3 Werktagen

vom Auftraggeber gemeldet werden. Das Vorliegen groben Verschuldens des Unternehmens oder deren Mitarbeiter ist vom Auftraggeber nachzuweisen. Kann die Ursache nicht eruiert werden oder wird die angegebene Frist der Bekanntgabe nicht einhalten entfällt die Haftung. Ansprüche Dritter werden nicht berücksichtigt.

Bei Schäden oder Mängel, die nach einer Objektsicherheitsprüfung entstanden sind, somit nicht erfasst werden konnten, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Jede Überprüfung ist eine augenscheinliche Kontrolle, somit sind Öffnung von Mauerwerken, Revisionsklappen udgl. ausgeschlossen.

 

7. GERICHTSSTAND

Gerichtstand ist Wien, mit Abschluss des Vertrages hat der Auftraggeber die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unbeschadet eigener Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen akzeptiert und erkennt deren Gültigkeit an, auch wenn ein gesondertes Auftragsschreiben vorliegt, welches diese Geschäftsbedingungen nicht enthält. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

Stand 15.02.2019

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